Baufinanzierung Baukindergeld

Wer jetzt beantragt, kriegt den Zuschuss! Baukindergeld nur noch bis 31.12.2020 verfügbar. Für die Schaffung von Wohnraum und zur Förderung von Familien mit Kindern gibt es seit 2018 das Baukindergeld. Wenn Sie sich also nach dem 01.01.2018 eine Immobilie gekauft haben und diese selbst nutzen, können Sie noch bis zum Jahresende 2020 einen Antrag auf Baukindergeld stellen.

Baukindergeld: Wer hat Anspruch

Alleinerziehende oder Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die Kindergeld erhalten, können Baukindergeld beantragen. Es gilt für Ihre erste Wohnimmobilie, die ab 2018 gekauft oder für die eine Baugenehmigung erteilt wurde. Dabei darf Ihr Jahres-Haushaltseinkommen mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind kommen nochmals 15.000 Euro dazu.

Pro Kind bekommen Sie für einen Zeitraum von zehn Jahren einen jährlichen Zuschuss von 1.200 Euro, solange das Kind noch nicht volljährig ist. Das Baukindergeld gibt es deutschlandweit und muss nicht zurückbezahlt werden.

Wie funktioniert die Beantragung

Das Baukindergeld können Sie rückwirkend nach Ihrem Einzug innerhalb von sechs Monaten beantragen. Den Antrag stellen Sie direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

In vielen Bundesländern gibt es zusätzliche Wohnbauförderungen. Wenn Sie beispielsweise in Bayern wohnen und das Baukindergeld erfolgreich beantragt haben, setzt der bayerische Staat noch einen drauf: Mit dem Baukindergeld Plus erhalten Sie zusätzlich 3.000 Euro pro Kind. Diesen Antrag müssen Sie bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) stellen.

Tobias Winnerl, Baufinanz-Berater aus Deggendorf, rät: „Ob Sie für die Förderung infrage kommen, können wir gemeinsam prüfen. Auch helfen meine Baufinanz-Kollegen und ich Ihnen gerne bei der Beantragung. Denn wir wissen, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Fristen einzuhalten sind. Dies gilt auch für alle anderen staatlichen Förderprogramme, nicht nur für das Baukindergeld.“

Schnell sein lohnt sich

Das Baukindergeld ist bis 31.12.2020 begrenzt und bisher wurde noch nicht über eine Fortführung oder Verlängerung des Förderprogramms entschieden. „Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit eines Antrags circa 12 Wochen, deshalb sollten Sie, wenn Sie die Antragskriterien erfüllen, das Baukindergeld baldmöglichst beantragen. Damit Sie noch in den Genuss des Zuschusses kommen,“ erklärt Tobias Winnerl.

Bei Fragen zu weiteren Fördermöglichkeiten für Ihren Immobilienwunsch stehen Ihnen unsere Baufinanz-Berater gerne zur Verfügung.

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